Kon­takt­da­ten der Landes­polizeien

Die Internetwache für eine Anzeige nutzen

Die Internetwache bietet dir die Möglichkeit, einen Fahrraddiebstahl oder Schaden an deinem Fahrrad online zur Anzeige zu bringen. Hier kannst du ggf. deinen Fahrradpass als PDF hochladen oder deine Fahrradpass Profil-URL mit angeben.

Derzeit ist es aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern noch nicht möglich, zentral eine Anzeige aufzugeben. Jedoch sind wir fortlaufend mit den entsprechenden Stellen im Gespräch.

Die auf dieser Seite angebotenen Links zu den Internetwachen der einzelnen Bundesländer sind nicht für Notfälle geeignet. In dringenden Fällen nutze bitte die Notrufnummer 110.

Wichtiger Hinweis zur Anzeigenerstattung

Eine Anzeige kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Wer eine rechtswidrige Tat vortäuscht oder durch wissentlich falsche Angaben einen anderen zu unrecht verdächtigt, macht sich folgender Straftatbestände strafbar:

  • Vortäuschen einer rechtswidrigen Tat gemäß § 145d StGB
  • durch wissentlich falsche Angaben absichtlich einen anderen zu unrecht verdächtigen gemäß § 164 StGB
  • vereiteln der Bestrafung eines anderen gemäß § 258 StGB
  • Begünstigung eines anderen gemäß § 257 StGB

Fülle bitte auf den Seiten der Internetwachen die Formulare, soweit dir möglich, aus. Beachte dabei, je genauer deine Angaben sind, desto besser gestaltet sich die anschließende polizeiliche Ermittlungstätigkeit. In aller Regel setzen sich die zuständigen Ermittlungsbehörden zeitnah mit dir in Verbindung.

Zur Nachverfolgung widerrechtlicher Anzeigen protokollieren die Internetwachen die IP-Adresse des Absenders für sieben Tage.

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Kein Problem. Nutze einfach unser Kontaktformular und richte deine Fragen an unser Team. Wir werden uns zeitnah bei dir melden.

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